Hier findest du alle BKF-Module für Berufskraftfahrer. Praxisnah, gesetzlich anerkannt und flexibel planbar – ideal für deine Weiterbildung.
Lade ganz einfach dein Guthaben auf und bleibe flexibel bei deiner Ausbildung. So kannst du Fahrstunden, Kurse oder Prüfungen bequem im Voraus bezahlen.
Erteile ganz einfach dein SEPA-Lastschriftmandat und ermögliche eine bequeme und automatische Abwicklung der Zahlungen.
Hier findest du eine aktuelle Übersicht der offiziellen TÜV-Gebühren. Die Kosten sind gesetzlich geregelt und gelten deutschlandweit einheitlich.
Über dieses Formular kannst du der Fahrschule Dokumente und Unterlagen zur Verfügung stellen.
Wenn du krank bist und nicht zur Prüfung erscheinen kannst, musst du unverzüglich die Fahrschule und den TÜV informieren – unbedingt noch vor dem Prüfungstermin. Hier findest du eine genaue Anleitung. Zusätzlich musst du innerhalb von 7 Tagen nach dem Prüfungstermin ein ärztliches Attest einreichen, das bestätigt, dass du prüfungsunfähig warst. Wichtig: Erfolgt die Abmeldung oder der Nachweis nicht rechtzeitig, fallen die Prüfungsgebühren trotzdem an.
Für den Antrag auf den Führerschein der Klasse B benötigst du eine Erste-Hilfe-Bescheinigung, ein biometrisches Passfoto sowie einen Sehtest. Der Sehtest darf dabei nicht älter als 6 Monate sein.
Für den Lkw-Führerschein (Klasse C) benötigst du eine Erste-Hilfe-Bescheinigung, ein biometrisches Passfoto sowie ein betriebsmedizinisches Gutachten und ein augenärztliches Gutachten. Diese Untersuchungen bestätigen deine gesundheitliche Eignung für das Führen von Lkw.
Für den Busführerschein (Klasse D) benötigst du eine Erste-Hilfe-Bescheinigung, ein biometrisches Passfoto sowie ein betriebsmedizinisches und ein augenärztliches Gutachten. Zusätzlich ist eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) sowie ein polizeiliches Führungszeugnis erforderlich.
Wir bieten dir die komplette Ausbildung für die Grundqualifikation an. Die eigentliche Prüfung legst du anschließend bei der IHK (Industrie- und Handelskammer) ab.
Um dich bei uns zum Führerschein Klasse B anzumelden, musst du mindestens 16,5 Jahre alt sein.
Dein Fahrlehrer absolviert mit dir eine individuell unterschiedliche Anzahl an Übungsstunden sowie 12 besondere Ausbildungsfahrten. Das sind: 5 Überlandfahrten, 4 Autobahnfahrten und 3 Beleuchtungsfahrten.
Keine Sorge. Du kannst die theoretische und praktische Prüfung im Prinzip beliebig oft wiederholen. Wir wollen aber dafür sorgen, dass es erst gar keine Wiederholungsprüfungen gibt. Schließlich sollst du auf Anhieb bestehen.
Grundsätzlich Ja! Du kannst deinen Klasse B Führerschein völlig unkompliziert um eine sogenannte Schlüsselzahl 196 erweitern und damit auch leichte Motorräder mit maximal 15 PS, also zum Beispiel eine 125er Maschine, fahren. Damit erreichst du Geschwindigkeiten bis zu 100 km/h und benötigst keine separate Fahrerlaubnis mehr. Das Ganze läuft ganz ohne theoretische und praktische Prüfung ab! Du musst lediglich 4 zusätzliche Theoriestunden und mindestens 5 praktische Fahrstunden zu je 90 Minuten absolvieren. Voraussetzung ist, dass du seit mindestens 5 Jahren im Besitz des Klasse B Führerscheins bist und nicht jünger als 25 Jahre alt bist. Die Schulung kann aber natürlich schon ab einem Jahr vorher, also mit 24 Jahren, beginnen.
Na klar! Seit 2021 darfst du dann später sogar trotzdem Schaltwagen fahren – dafür musst du nur mindestens 10 Stunden in einem Schaltwagen fahren und eine 15-minütige Testfahrt bei deinem Fahrlehrer absolvieren.
Frühestens drei Monate vor erreichen des erforderlichen Mindestalters und nach der Teilnahme an allen erforderlichen Theoriestunden.
Beim Ersterwerb der Klassen B, AM, A1 und A2 darfst du höchstens 10 Fehlerpunkte haben, für die Mofa-Prüfbescheinigung sind höchstens 7 Fehlerpunkte erlaubt.
Beim Nichtbestehen darfst du deine Theorieprüfung frühestens nach 14 Tagen wiederholen, solltest du erneut nicht bestehen, findet eine Wiederholung wieder frühestens nach 14 Tagen statt.
PS: Eine Wartezeit wie bisher von 3 Monaten nach der nichtbestandenen 3. Prüfung gibt es nicht mehr.
Deine bestandene Theorieprüfung ist 12 Monate gültig.
Du solltest daher innerhalb von 12 Monaten nach der Theorieprüfung, deine praktische Prüfung ablegen.
Frühestens einen Monat vor erreichen des erforderlichen Mindestalters und erst nach Bestehen der Theorieprüfung und der Absolvierung aller erforderlichen Praxisstunden.
Beim Nichtbestehen darfst du deine praktische Prüfung frühestens nach 14 Tagen wiederholen, solltest du erneut nicht bestehen, findet eine Wiederholung wieder frühestens nach 14 Tagen statt.
PS: Eine Wartezeit wie bisher von 3 Monaten nach der nichtbestandenen 3. Prüfung gibt es nicht mehr.
In der Regel zwischen 55-85 Minuten, je nach Führerscheinklasse.
Für die theoretische und praktische Prüfung hast du beliebig viele Versuche, es ist jedoch jedes Mal erneut eine Gebühr zu bezahlen.
Um Dich zur Theorieprüfung anzumelden, sprich gerne einen unserer Fahrlehrer an. Unsere Fahrlehrer werden schauen, ob die Voraussetzungen für die Anmeldung zur Theorieprüfung bereits erfüllt sind und mit Dir gemeinsam Ort und Datum für die Teilnahme an der Theorieprüfung besprechen.
Liebe Fahrschüler und Fahrschülerinnen, in der Zeit vom 26.05.2026 bis einschließlich 03.06.2026 findet in unserer Filiale in Miltenberg in der Mainzer Str. 35 wieder unser berühmter Intensivkurs statt.