Führerschein umschreiben

Umschreibung eines ausländischen Führerscheins
Wenn du einen ausländischen Führerschein besitzt, darfst du damit nach deiner Anmeldung in Deutschland in vielen Fällen noch bis zu sechs Monate fahren. Danach ist – je nach Herkunftsland – eine Umschreibung in einen deutschen Führerschein erforderlich. Ausgenommen davon sind in der Regel Führerscheine aus Ländern der Europäischen Union (EU) sowie des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR).
Ob du für die Umschreibung erneut eine theoretische oder praktische Prüfung ablegen musst, hängt davon ab, in welchem Land dein Führerschein ausgestellt wurde und ob ein entsprechendes Anerkennungsabkommen mit Deutschland besteht. Für die Umschreibung musst du bei der zuständigen Führerscheinstelle einen Antrag stellen.

Umschreibung nach sechs Monaten

Nach Ablauf von sechs Monaten ab Begründung des ordentlichen Wohnsitzes in Deutschland verliert die ausländische Fahrerlaubnis aus sogenannten Drittstaaten ihre Gültigkeit in Deutschland. Drittstaaten sind Länder außerhalb der EU und des EWR.

Um weiterhin in Deutschland fahren zu dürfen, benötigst du dann eine deutsche Fahrerlaubnis. Dafür muss der ausländische Führerschein in einen deutschen Führerschein umgeschrieben werden.

Die Voraussetzungen für die Umschreibung hängen davon ab, in welchem Land der Führerschein ursprünglich erworben wurde. In bestimmten Fällen ist eine Verlängerung der Sechsmonatsfrist möglich, wenn du nachweisen kannst, dass du dich insgesamt nicht länger als zwölf Monate in Deutschland aufhalten wirst.

Staatenliste

für Inhaber einer ausländischen Fahrerlaubnis

Übersetzung des Führerscheins

Wer keinen internationalen Führerschein besitzt, muss in vielen Fällen zusätzlich eine Übersetzung des Führerscheins mitführen. Dies gilt insbesondere dann, wenn:

der Führerschein nicht in deutscher Sprache ausgestellt wurde oder
der Führerschein nicht dem internationalen Muster des Straßenverkehrsübereinkommens entspricht.

Bei englischsprachigen Führerscheinen wird häufig auf eine Übersetzung verzichtet. Eine bundesweit einheitliche Regelung gibt es hierzu allerdings nicht. Im Zweifel sollte die zuständige Führerscheinstelle kontaktiert werden.

Bei einigen Staaten verzichtet Deutschland ausdrücklich auf eine Übersetzung. Dazu gehören unter anderem Andorra, Hongkong, Monaco, Neuseeland, San Marino, die Schweiz und Senegal.

Fahrschule

Das gilt für Minderjährige

Minderjährige Inhaber eines Führerscheins aus einem Drittstaat dürfen in Deutschland nicht ohne Umschreibung fahren. In diesen Fällen muss eine deutsche Fahrerlaubnis beantragt werden. Für Minderjährige bedeutet dies in der Regel die Teilnahme am „Begleiteten Fahren ab 17“. Diese Regelung gilt auch für Fahrerlaubnisinhaber unter 18 Jahren, die sich nur vorübergehend in Deutschland aufhalten.
Fahrschule

Führerscheinen aus Großbritannien (UK)

Seit dem Brexit gelten für Führerscheine aus Großbritannien besondere Regelungen. Wer seinen Führerschein im Vereinigten Königreich erworben hat und dauerhaft in Deutschland lebt, muss diesen nach Ablauf der zulässigen Frist in einen deutschen Führerschein umtauschen. Mittlerweile ist Großbritannien in die Staatenliste aufgenommen worden. Dadurch ist eine Umschreibung in vielen Fällen ohne theoretische und praktische Prüfung möglich. Je nach Einzelfall kann die zuständige Behörde dennoch zusätzliche Nachweise oder beispielsweise einen Sehtest verlangen.
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Umschreibung teilweise ohne Prüfung

In vielen Fällen müssen für die Umschreibung sowohl die theoretische als auch die praktische Führerscheinprüfung abgelegt werden. Ob dies notwendig ist, hängt vom jeweiligen Ausstellerland ab.

Für einige Staaten bestehen Anerkennungsabkommen mit Deutschland. In diesen Fällen kann die Umschreibung teilweise oder vollständig ohne erneute Prüfung erfolgen. Welche Voraussetzungen gelten, richtet sich nach der jeweiligen Staatenliste der Fahrerlaubnisbehörden.

Theoretische und praktische Prüfung

Führerscheininhaber aus Staaten ohne Anerkennungsabkommen müssen in Deutschland sowohl eine theoretische als auch eine praktische Führerscheinprüfung absolvieren.

Eine vollständige Fahrschulausbildung mit Pflichtfahrstunden ist dabei jedoch in der Regel nicht vorgeschrieben. Du entscheidest selbst, ob und wann du dich bereit für die Prüfungen fühlst. Die praktische Prüfung findet gemeinsam mit einem Fahrlehrer statt.

Wir unterstützen dich

Die Regelungen zur Umschreibung eines ausländischen Führerscheins können je nach Herkunftsland sehr unterschiedlich sein. Gerne unterstützen wir dich bei Fragen zum Ablauf, zu notwendigen Unterlagen oder zur Vorbereitung auf eventuell erforderliche Prüfungen.
Melde dich gerne direkt bei uns – gemeinsam finden wir den richtigen Weg zu deinem deutschen Führerschein.

Häufig gestellte Fragen

Wer seinen ausländischen Führerschein umschreiben lassen möchte, kann sich bei der Fahrschule Großkinsky beraten lassen. Die Fahrschule unterstützt Interessenten aus Miltenberg, Amorbach, Eichenbühl und Kleinheubach bei den erforderlichen Schritten und der Prüfungsvorbereitung.

Ja, viele ausländische Führerscheine können in Deutschland umgeschrieben werden. Ob dafür Prüfungen erforderlich sind oder eine direkte Anerkennung möglich ist, hängt vom Ausstellungsland und den gesetzlichen Regelungen ab.

Diese Unterlagen werden benötigt, können aber je nach Herkunftsland variieren:

  • vorhandener Führerschein
  • Personalausweis oder Reisepass
  • biometrisches Passbild
  • Meldebescheinigung (je nach Behörde)
  • ggf. Übersetzung
  • ggf. Sehtest oder Erste Hilfe

Das hängt vom Ausstellungsland des Führerscheins ab. Für EU- und EWR-Führerscheine ist meist keine Prüfung erforderlich. Bei Führerscheinen aus vielen Drittstaaten kann eine theoretische Prüfung vorgeschrieben sein.

Ob zusätzlich eine praktische Fahrprüfung erforderlich ist, richtet sich nach dem Ausstellungsland. Während einige Führerscheine ohne weitere Prüfung anerkannt werden, verlangen andere sowohl eine theoretische als auch eine praktische Prüfung.

Die Bearbeitungsdauer richtet sich nach der zuständigen Führerscheinstelle und den erforderlichen Nachweisen. Bis der neue Führerschein ausgestellt wird, können je nach Behörde mehrere Wochen vergehen.

Führerscheine aus EU- und EWR-Staaten werden grundsätzlich anerkannt. Für Führerscheine aus vielen anderen Staaten gelten besondere Regelungen zur Umschreibung oder zusätzliche Prüfungen. Auf der Website der Fahrschule Großkinsky finden Sie einen Informationsübersicht zu vielen Herkunftsländern.

Das hängt vom Herkunftsland und Ihrem Aufenthaltsstatus ab. Viele ausländische Führerscheine dürfen nach der Einreise zunächst für einen bestimmten Zeitraum genutzt werden. Danach ist häufig eine Umschreibung erforderlich.

Die Fahrschule Großkinsky unterstützt bei Fragen zur Führerscheinumschreibung und begleitet Fahrschüler bei erforderlichen Theorie- und Praxisprüfungen im Rahmen des Umschreibungsverfahrens.

Welche Fahrerlaubnisklassen übernommen werden, richtet sich nach dem ursprünglichen Führerschein und den gesetzlichen Anerkennungsregeln. Nicht jede ausländische Fahrerlaubnisklasse wird automatisch in eine deutsche Klasse umgeschrieben.

Staatenliste

für Inhaber einer ausländischen Fahrerlaubnis
Die Angaben in der Staatenliste dienen ausschließlich als unverbindliche Orientierungshilfe. Trotz sorgfältiger Pflege übernehmen wir keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit, da sich gesetzliche Vorgaben und Regelungen jederzeit ändern können. Für eine verbindliche Auskunft empfehlen wir, sich direkt bei unserer Fahrschule zu melden – wir prüfen gerne individuell den aktuell gültigen Stand für deinen Führerschein.
Bitte wähle zuerst einen Kontinent und anschließend ein Land aus.

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Liebe Fahrschüler und Fahrschülerinnen, in der Zeit vom 31.10.2026 bis einschließlich 07.11.2026 findet in unserer Filiale in Miltenberg in der Mainzer Str. 35 wieder unser berühmter Intensivkurs statt.