Nach Ablauf von sechs Monaten ab Begründung des ordentlichen Wohnsitzes in Deutschland verliert die ausländische Fahrerlaubnis aus sogenannten Drittstaaten ihre Gültigkeit in Deutschland. Drittstaaten sind Länder außerhalb der EU und des EWR.
Um weiterhin in Deutschland fahren zu dürfen, benötigst du dann eine deutsche Fahrerlaubnis. Dafür muss der ausländische Führerschein in einen deutschen Führerschein umgeschrieben werden.
Die Voraussetzungen für die Umschreibung hängen davon ab, in welchem Land der Führerschein ursprünglich erworben wurde. In bestimmten Fällen ist eine Verlängerung der Sechsmonatsfrist möglich, wenn du nachweisen kannst, dass du dich insgesamt nicht länger als zwölf Monate in Deutschland aufhalten wirst.
Wer keinen internationalen Führerschein besitzt, muss in vielen Fällen zusätzlich eine Übersetzung des Führerscheins mitführen. Dies gilt insbesondere dann, wenn:
der Führerschein nicht in deutscher Sprache ausgestellt wurde oder
der Führerschein nicht dem internationalen Muster des Straßenverkehrsübereinkommens entspricht.
Bei englischsprachigen Führerscheinen wird häufig auf eine Übersetzung verzichtet. Eine bundesweit einheitliche Regelung gibt es hierzu allerdings nicht. Im Zweifel sollte die zuständige Führerscheinstelle kontaktiert werden.
Bei einigen Staaten verzichtet Deutschland ausdrücklich auf eine Übersetzung. Dazu gehören unter anderem Andorra, Hongkong, Monaco, Neuseeland, San Marino, die Schweiz und Senegal.
Das gilt für Minderjährige
Führerscheinen aus Großbritannien (UK)

In vielen Fällen müssen für die Umschreibung sowohl die theoretische als auch die praktische Führerscheinprüfung abgelegt werden. Ob dies notwendig ist, hängt vom jeweiligen Ausstellerland ab.
Für einige Staaten bestehen Anerkennungsabkommen mit Deutschland. In diesen Fällen kann die Umschreibung teilweise oder vollständig ohne erneute Prüfung erfolgen. Welche Voraussetzungen gelten, richtet sich nach der jeweiligen Staatenliste der Fahrerlaubnisbehörden.
Führerscheininhaber aus Staaten ohne Anerkennungsabkommen müssen in Deutschland sowohl eine theoretische als auch eine praktische Führerscheinprüfung absolvieren.
Eine vollständige Fahrschulausbildung mit Pflichtfahrstunden ist dabei jedoch in der Regel nicht vorgeschrieben. Du entscheidest selbst, ob und wann du dich bereit für die Prüfungen fühlst. Die praktische Prüfung findet gemeinsam mit einem Fahrlehrer statt.
Liebe Fahrschüler und Fahrschülerinnen, in der Zeit vom 26.05.2026 bis einschließlich 03.06.2026 findet in unserer Filiale in Miltenberg in der Mainzer Str. 35 wieder unser berühmter Intensivkurs statt.