AGB

zwischen

Fahrschule Großkinsky GmbH
Wengertsberg 35
63928 Eichenbühl

- nachfolgend Fahrschule -

und

dem jeweiligen Kunden

- nachfolgend Kunden –

wird durch Akzeptieren der Bedingungen und Absenden von Bestellung sowie Buchungsanfragen als auch verbindlichen Buchungen Folgendes vereinbart:

Inhalt

1. Kurstermine

Der Kunde wird in der Fahrschule Großkinsky GmbH im Rahmen der Anmeldung zu einem von der Fahrschule angebotenen Kurstermins gemäß den Anforderungen des Berufskraftfahrergesetzes (BKrFQG) weitergebildet. Die Fahrschule plant die Teilnahme der Kunden nach dem sog. Buchungssystem, d.h. die Fahrschule reserviert für den jeweiligen Kunden den erforderlichen Platz / die erforderlichen Plätze zu den jeweiligen angebotenen Kursterminen.

Aufgrund häufiger, nicht entschuldigter oder zu später Absagen vereinbaren die Parteien den Umgang dazu im Einzelnen wie folgt:

1.1 Terminplanung und Teilnehmerbegrenzung

Der Kunde wurde darauf hingewiesen, dass die Fahrschule ausschließlich nach Terminbuchung der jeweiligen angebotenen Weiterbildungstermine arbeitet und darauf angewiesen ist, diese Termine, die aufgrund gesetzlicher Bestimmungen nur eine limitierte Anzahl an Teilnehmern erlaubt, langfristig zu planen. Für die Durchführung der Weiterbildung muss ein entsprechender ausbildungsberechtigte Mitarbeiter zur Verfügung stehen.

1.2 Kurzfristige Absagen

Bei Absagen, die nicht spätestens 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin erfolgen, ist es in der Regel nicht möglich, einen anderen Weiterbildungsteilnehmer für den gebuchten Termin einzubestellen.

1.3 Verpflichtung zur Absage

Der Kunde verpflichtet sich daher Termine, die er aus von ihm zu vertretenen Gründen nicht wahrnehmen kann, spätestens innerhalb von 48 Stunden – schriftlich per-Email an bkf@fahrschule-grosskinsky.de oder per Fax an 09371-9139994 - vorher abzusagen.

Für die Berechnung der Stornierungsfrist ist der Zeitpunkt maßgeblich, zu dem die schriftliche Stornierung bei der Fahrschule Großkinsky GmbH eingeht.

1.4 Ausfallpauschale

Unterbleibt eine rechtzeitige Absage, verpflichtet sich der Kunde gemäß § 615 Abs. 1 BGB für den Ausfall der gebuchten Teilnahme an dem Weiterbildungskurs und nach Abzug ersparter Aufwendungen eine Ausfallpauschale in Höhe des Kursendgeldes (100 Euro) pro vom Kunden gebuchtem Platz zu bezahlen.
Die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt der Fahrschule vorbehalten.

1.5 Unverschuldete Verhinderung

Bei kurzfristiger, unverschuldeter Verhinderung des Kunden kann eine Absage auch kurzfristig vor dem gebuchten Weiterbildungstermins erfolgen. Der Verhinderungsgrund ist der Fahrschule schriftlich nachzuweisen. Ein nicht erbrachter Nachweis über die unverschuldete Verhinderung wird als unentschuldigtes Nichterscheinen gewertet.

1.6 Nachweis eines geringeren Schadens

Es bleibt dem Kunden unbenommen nachzuweisen, dass tatsächlich ein geringerer Schaden entstanden ist.

1.7 Verbindlichkeit der Bedingungen

Diese Bedingungen sind zwingender Bestandteil der Buchung. Der Kunde erklärt sich im Rahmen der verbindlichen Buchungsanfrage ausdrücklich mit diesen Bedingungen einverstanden.

2. Gutscheine

Gutscheine der Fahrschule Großkinsky GmbH können für Leistungen der Fahrschule erworben und eingelöst werden. Eine Auszahlung des Gutscheinwertes in bar ist ausgeschlossen.

2.1 Bestellung und Bereitstellung

Die Bestellung von Gutscheinen erfolgt über das auf der Website bereitgestellte Formular. Nach Eingang der Bestellung erhält der Käufer eine Bestätigung. Der Versand bzw. die Bereitstellung des Gutscheins erfolgt nach erfolgreichem Zahlungseingang.

2.2 Zahlungsabwicklung

Die Bezahlung erfolgt über den Zahlungsdienstleister SumUp. Es gelten ergänzend die Nutzungsbedingungen und Datenschutzbestimmungen von SumUp.

2.3 Gültigkeit

Jeder Gutschein ist nur einmalig einlösbar. Die Gültigkeit von Gutscheinen beträgt drei Jahre ab Ende des Jahres der Ausstellung (§ 195 BGB). Nach Ablauf der Gültigkeit verfällt der Gutschein ersatzlos.

2.4 Übertragbarkeit

Eine Übertragung des Gutscheins auf Dritte ist möglich, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

2.5 Teileinlösung

Eine Teileinlösung des Gutscheins ist möglich. Ein verbleibendes Restguthaben wird nicht verzinst und kann für weitere Leistungen verwendet werden.

2.6 Einlösung

Die Einlösung des Gutscheins erfolgt ausschließlich im Rahmen verfügbarer Kapazitäten der Fahrschule.

2.7 Verlust und Haftung

Bei Verlust, Diebstahl oder Unlesbarkeit des Gutscheins übernimmt die Fahrschule keine Haftung. Eine Erstattung oder ein Ersatz ist in diesen Fällen ausgeschlossen.

2.8 Widerruf

Sofern der Gutschein online bestellt wird, steht dem Käufer ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Die Details zum Widerrufsrecht sind auf unserer Widerrufsseite einsehbar.

3. Fahrsicherheitstraining

3.1 Art der Veranstaltung

Sicherheitstraining auf einem Gelände bzw. einer Strecke, die während der Veranstaltung für den öffentlichen Verkehr gesperrt ist. Diese wurde ausschließlich unter Sicherheitsaspekten ausgewählt. Die Veranstaltung dient der Verbesserung des Fahrkönnens und nicht der Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten. Die StVO und die StVZO haben Gültigkeit.

Die Fahrschule Großkinsky GmbH (nachfolgend auch „Fahrschule Großkinsky GmbH“ oder „Veranstalter“ genannt) stellt dem Teilnehmer kein Fahrzeug zur Verfügung; der Teilnehmer nimmt an der Veranstaltung mit seinem eigenen Fahrzeug teil.

3.2 Ziele des Sicherheitstrainings

  • Verbesserung des Fahrkönnens und der Fahrsicherheit vor allem für den Alltagsverkehr
  • Sichere Beherrschung des eigenen Fahrzeuges (Zusammenspiel von Mensch–Motorrad–Straße)
  • Verbesserung der Fahrzeugbeherrschung und des Reaktionsvermögens
  • Frühzeitiges Erkennen von Gefahrensituationen und richtiges Reagieren zur Verminderung der Unfallbilanz

3.3 Sicherheitsvorkehrungen

3.3.1 Anweisungen der Instrukteure und Fahrlehrer

Während des Kurses ist den Anweisungen der Instrukteure im Interesse der Sicherheit unbedingt Folge zu leisten. Das Tragen von Motorradkleidung ist zwingend vorgeschrieben.

3.3.2 Ausschluss der Teilnahme

Bei vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verstößen gegen die Anweisungen des Veranstalters/Instrukteurs oder Regeln der StVO, die geeignet sind, den Teilnehmer selbst, andere Personen oder Sachen von bedeutendem Wert zu gefährden, kann der Teilnehmer von der weiteren Teilnahme ausgeschlossen werden, ohne dass ein Anspruch auf Rückerstattung der Teilnahmegebühr besteht.

3.3.3 Alkohol, Drogen und Medikamente

Zusätzlich weisen wir darauf hin, dass während dem Fahrtraining absolutes Alkohol-, Drogen- und Medikamenten-Verbot besteht, welche die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen. Bei Missachtung gegen diese Regelung ist die Fahrschule Großkinsky GmbH berechtigt, den Teilnehmer von der weiteren Teilnahme an dem Fahrtraining/der Veranstaltung auszuschließen. Eine Rückerstattung der Teilnahmegebühr erfolgt in diesen Fällen nicht.

3.4 Begleitpersonen (Mindestalter 12 Jahre)

3.4.1 Beifahrer

Begleitpersonen können während der Fahrübung nur in Ausnahmefällen und mit Genehmigung des Instrukteurs als Beifahrer mitfahren.

3.4.2 Teilnahmegebühr der Begleitperson

Sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, fällt auch für Begleitpersonen ohne eigenes Fahrzeug die reguläre Teilnahmegebühr an.

3.4.3 Teilnahmebedingungen für Begleitpersonen

Die vorliegenden Teilnahmebedingungen gelten für die Begleitperson entsprechend. Die Begleitperson erkennt dies durch die Teilnahme an der Veranstaltung an. Der Teilnehmer verpflichtet sich, die Teilnahmebedingungen seiner Begleitperson zur Kenntnis zu bringen.

3.5 Anmeldung und Teilnahme

3.5.1 Teilnehmerzahl

Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Die Anmeldung kann nur schriftlich erfolgen.

3.5.2 Verbindliche Buchung

Anmeldungen stellen ein verbindliches Angebot dar. Der Vertrag kommt durch die schriftliche Bestätigung durch Fahrschule Großkinsky GmbH zustande.

3.5.3 Nichtteilnahme oder Nichterfüllung von Teilnahmevoraussetzungen

Bei Nichtteilnahme am Training oder Nichterfüllung der Teilnahmevoraussetzungen wird die Teilnahmegebühr nicht erstattet.

3.6 Zahlungsbedingungen

Sie erhalten ungefähr eine Woche vor der Veranstaltung eine Rechnung. Der Rechnungsbetrag ist sofort in voller Höhe, spätestens vor Beginn des Sicherheitstrainings fällig. Bei nicht fristgerechter Zahlung besteht kein Anspruch auf Teilnahme am Training.

Die Verpflichtung zur Zahlung bleibt bei nicht fristgerechter Zahlung und einer damit verbundenen Versagung der Teilnahme am Training trotzdem bestehen.

3.7 Versicherung

3.7.1 Versicherung

Nach unserer Kenntnis versagen manche Versicherer die Regulierung von Kfz-Haftpflicht- und Kaskoschäden, die Teilnehmer während des Fahrbetriebs bei Veranstaltungen mit Wettbewerbscharakter an ihren Fahrzeugen erleiden. Dies kann dazu führen, dass bei Schadensfällen keine Regressmöglichkeit gegenüber dem Verursacher oder Versicherer besteht.

Deshalb empfehlen wir Ihnen, die Frage, ob für Sie und Ihr Fahrzeug im Rahmen der Veranstaltung Deckungsschutz besteht, bei Ihrem Versicherer zu klären und gegebenenfalls eine gesonderte Versicherung abzuschließen.

3.7.2 Versicherung des Veranstalters

Der Veranstalter hat auf eigene Kosten für die Teilnehmer und ihre Fahrzeuge eine Kfz-Haftpflicht- und Kaskoversicherung für den Übungsbereich abgeschlossen; hiervon sind nicht die Rückfahrstrecken abgedeckt.

3.7.3 

Die Teilnehmer sind durch den Veranstalter nicht gegen die mit der Veranstaltung verbundenen Risiken versichert.

3.8 Haftung und Freistellung

3.8.1 Teilnahme auf eigenes Risiko

Der Teilnehmer nimmt auf eigenes Risiko am Training teil und bewegt sich auf eigenes Risiko auf dem Veranstaltungsgelände.

3.8.2 Haftung

Die Haftung der Fahrschule Großkinsky GmbH richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften und den vertraglichen Vereinbarungen. Die Fahrschule Großkinsky GmbH haftet nur bei grober Fahrlässigkeit oder für die zumindest fahrlässige Verletzung vertragswesentlicher Pflichten.

3.8.3 Haftungsbegrenzungen

Die vorstehenden Haftungsbegrenzungen gelten nicht bei Vorsatz oder für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Teilnehmers.

3.8.4 Eigenversicherung des Teilnehmers

Soweit der Schaden durch eine vom Teilnehmer abgeschlossene Versicherung gedeckt ist, haftet die Fahrschule Großkinsky GmbH nur für etwaige damit verbundene Nachteile des Teilnehmers.

3.8.5 Haftungsrisiko

Der Teilnehmer trägt alle im Zusammenhang mit der Verwendung seines Fahrzeuges entstehenden Schäden und wird den Veranstalter bzw. die Fahrschule Großkinsky GmbH von sämtlichen Schäden und Schadenersatzansprüchen freihalten.

3.9 Stornierung

3.9.1 Stornierung der Teilnahme

Der Teilnehmer ist berechtigt, seine Teilnahme zu stornieren. Für die Fristberechnung kommt es auf die vollen Kalendertage zwischen dem Eingang der schriftlichen Kündigungserklärung und dem Veranstaltungsbeginn an.

Für die Berechnung der Stornierungsfrist ist der Zeitpunkt maßgeblich, zu dem die schriftliche Stornierung bei der Fahrschule Großkinsky GmbH eingeht.

3.9.2 Stornierung durch Teilnehmer bis 14 Tage vor Veranstaltung

Bei einer schriftlichen Stornierung bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn wird die Teilnahmegebühr vollständig zurückerstattet.

3.9.3 Stornierung durch Teilnehmer bis 7 Tage vor Veranstaltung

Bei einer schriftlichen Stornierung bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn wird die Teilnahmegebühr anteilig in Höhe von     50 % zurückerstattet.

3.9.4 Stornierung durch den Teilnehmer bis 6 Tagen vor Veranstaltung 

Bei späterer Stornierung, Absage oder Nichterscheinen erfolgt keine Rückerstattung.

3.10 Mindestteilnehmerzahl

3.10.1 Rücktrittsrecht des Veranstalters

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, das Training wegen Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl von 50 % der für das Training angebotenen Plätze oder einer vor Vertragsschluss angegebenen geringeren Mindestteilnehmerzahl bis 14 Tage vor Trainingsbeginn zu verschieben oder ganz abzusagen.

3.10.2 Ersatztermin oder Erstattung der Teilnahmegebühr bei Absage durch Versanstalter

Der Teilnehmer kann bei einer Absage die Teilnahme an einem gleichwertigen anderen Training verlangen, wenn der Veranstalter in der Lage ist, ein solches Training ohne Mehrpreis für den Teilnehmer aus seinem Angebot anzubieten (Ersatztraining). Der Teilnehmer hat dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung über die Absage des Trainings durch den Veranstalter diesem gegenüber geltend zu machen.

3.10.3 Rückerstattung bei ersatzlosem Rücktritt durch den Veranstalter

Findet das gebuchte Training nicht statt und wird kein Ersatztraining vereinbart, wird der Teilnahmepreis voll zurückerstattet.

Weitergehende Ansprüche des Teilnehmers sind ausgeschlossen.

3.11 Teilnahmevoraussetzungen

Teilnehmer an dem Fahrsicherheitstraining müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:

3.11.1 Teilnahmebedingungen

Zur Teilnahme berechtigt sind nur solche Personen, die zur Zeit des Trainings das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben und im Besitz einer im Veranstaltungsland gültigen Fahrerlaubnis für das eingesetzte Fahrzeug sind sowie für die kein behördlich angeordnetes Fahrverbot besteht.

Der Teilnehmer ist verpflichtet, die gültige Fahrerlaubnis vor Antritt des Trainings vorzulegen. Ohne Vorlage einer gültigen Fahrerlaubnis hat der Teilnehmer keinen Anspruch auf Teilnahme an dem Training. Bei Minderjährigen bedarf es der Zustimmung des bzw. der gesetzlichen Vertreter.

3.11.2 Zustimmung Fahrzeugeigentümer

Der Teilnehmer hat die Zustimmung des Fahrzeugeigentümers zur Teilnahme an der Veranstaltung eingeholt.

3.11.3 Versicherung des für die Teilnahme am Training genutzten Fahrzeuges

Das eingesetzte Fahrzeug muss mindestens durch die gesetzliche Kfz-Haftpflicht versichert sein.

3.11.4 Verkehrstüchtigkeit des Fahrzeuges

Das eingesetzte Fahrzeug muss der StVZO entsprechen. Es dürfen keine Teile oder Einrichtungen verwendet werden, die nicht vom TÜV zugelassen sind, wie z. B. Rennreifen (Slicks).

Der Teilnehmer ist dafür verantwortlich, dass sein Fahrzeug technisch einwandfrei ist (z. B. Reifendruck bzw. Profiltiefe, Bremsbeläge, Ölstand usw.). Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Fahrzeuge, die nicht zum öffentlichen Verkehr zugelassen sind bzw. die diesen Forderungen nicht entsprechen, von der Veranstaltung auszuschließen.

3.11.5 Sprachvoraussetzungen zur Teilnahme am Training

Aus Sicherheitsgründen muss der Teilnehmer die deutsche Sprache beherrschen, um den Anweisungen des Trainingspersonals Folge leisten zu können.

3.12 Veranstaltungsänderung

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, alle durch höhere Gewalt oder aus Sicherheitsgründen oder von Behörden angeordneten erforderlichen Änderungen der Veranstaltung vorzunehmen oder auch die Veranstaltung abzusagen.

Findet das gebuchte Training nicht statt und wird kein Ersatztraining vereinbart, wird der Teilnahmepreis voll zurückerstattet.

Weitergehende Ansprüche des Teilnehmers sind ausgeschlossen, soweit die Fahrschule Großkinsky GmbH nicht nach Ziffern 3.8.2 oder 3.8.3 haftet.

3.13 Benutzungsbedingungen für Veranstaltungsgelände

Dem Teilnehmer ist bekannt, dass zusätzlich zu diesen Teilnahmebedingungen gegebenenfalls gesonderte Benutzungsbedingungen in Bezug auf das Veranstaltungsgelände bestehen.

Der Teilnehmer verpflichtet sich, diese Benutzungsbedingungen einzuhalten. Dem Teilnehmer ist bekannt, dass die Fahrschule Großkinsky GmbH keinen Einfluss auf diese Benutzungsbedingungen hat und diese allein von dem das Veranstaltungsgelände zur Verfügung stellenden Unternehmen vorgegeben werden.

3.14 Anwendbares Recht, Gerichtsstand

3.14.1 Gerichtsstand

Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten ist Miltenberg. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Vertragspartner keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

3.14.2 Deutsches Recht

Vorbehaltlich zwingender Vorschriften des Verbraucherschutzrechts gilt für alle Streitigkeiten, die sich aus oder aufgrund dieser Vertragsbeziehung ergeben, das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

3.14.3 Streitbeilegungsverfahren

Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir weder bereit noch verpflichtet.

Irrtümer und Änderungen vorbehalten.

4. Online-Lernsysteme

4.1 Erwerb der Seriennummer

Die Nutzung der Lernsysteme der Reihen „Fahren Lernen“ und „VogelCheck“ ist nur mit einer Seriennummer möglich, die entgeltlich erworben werden kann.

4.2 Nutzungsdauer und Laufzeit

Alle Lernsysteme besitzen ein Ablaufdatum, ab dem die Anwendung nicht mehr zu starten oder zu verwenden ist. Online-Lernsysteme, welche das Training im Internet ermöglichen, sind ab Registrierung für eine jeweils produktspezifisch definierte Laufzeit zu nutzen.

Die von der Fahrschule Großkinsky GmbH angebotenen Lizenzen sowie Lizenzverlängerungen für die Online-Lernsysteme „Fahren Lernen" und „VogelCheck" werden grundsätzlich für eine Nutzungsdauer von 12 Monaten erworben. Die Laufzeit beginnt mit der Freischaltung bzw. Verlängerung der Lizenz und endet automatisch nach Ablauf des jeweiligen Nutzungszeitraums. Eine automatische Verlängerung erfolgt nicht.

4.3 Nutzung der Lernsysteme

Mit den Lernsystemen können alle prüfungsrelevanten Fragen in den Lernmodi (z. B. „Geführter Lernweg“ oder „Prüfungssimulationen“) erarbeitet und in der Lernkartei beliebig wiederholt werden. Dabei ist die Bearbeitung in den Lernmodi grundsätzlich jeweils nur einmal möglich. Falsch beantwortete Fragen werden bis zur erstmalig richtigen Beantwortung erneut vorgelegt.

4.4 Registrierung und Datenerhebung

Bei der Registrierung auf fahren-lernen.de erheben wir die Seriennummer des Lernprodukts, das Sie nutzen, ggf. den Fahrschul-Code (soweit Pflichtfeld), Ihre E-Mail-Adresse, Ihre Fahrerlaubnisklasse und das von Ihnen gewählte Passwort. Ohne Registrierung können Sie die Websites fahren-lernen.de nur eingeschränkt nutzen.

5. Staplerkurse

Der Kunde nimmt bei der Fahrschule Großkinsky GmbH an einem von der Fahrschule angebotenen Staplerkurs teil. Die Fahrschule plant die Teilnahme der Kunden nach einem Buchungssystem und reserviert für den jeweiligen Kunden den erforderlichen Platz zu dem vereinbarten Kurstermin.

Aufgrund häufiger, nicht entschuldigter oder zu später Absagen vereinbaren die Parteien den Umgang damit im Einzelnen wie folgt:

5.1 Terminplanung und Teilnehmerbegrenzung

Der Kunde wurde darauf hingewiesen, dass die Fahrschule ausschließlich nach vorheriger Terminbuchung arbeitet und darauf angewiesen ist, die angebotenen Kurstermine langfristig zu planen. Die Anzahl der Teilnehmer ist begrenzt. Für die Durchführung des Staplerkurses muss außerdem ein entsprechend qualifizierter und zur Ausbildung berechtigter Mitarbeiter zur Verfügung stehen.

5.2 Kurzfristige Absagen

Bei Absagen, die nicht spätestens 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin erfolgen, ist es in der Regel nicht möglich, einen anderen Teilnehmer für den gebuchten Termin einzubestellen.

5.3 Verpflichtung zur Absage

Der Kunde verpflichtet sich, Termine, die er aus von ihm zu vertretenden Gründen nicht wahrnehmen kann, spätestens 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin schriftlich per E-Mail an die Fahrschule Großkinsky GmbH abzusagen.

Für die Berechnung der Stornierungsfrist ist der Zeitpunkt maßgeblich, zu dem die schriftliche Stornierung bei der Fahrschule Großkinsky GmbH eingeht.

5.4 Ausfallpauschale

Unterbleibt eine rechtzeitige Absage, verpflichtet sich der Kunde gemäß § 615 Abs. 1 BGB, für den Ausfall des gebuchten Staplerkurses und nach Abzug ersparter Aufwendungen eine Ausfallpauschale in Höhe der vollständigen Kursgebühr pro gebuchtem Teilnehmerplatz zu bezahlen.

Die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt der Fahrschule Großkinsky GmbH vorbehalten.

5.5 Unverschuldete Verhinderung

Bei kurzfristiger, unverschuldeter Verhinderung des Kunden kann eine Absage auch kurzfristig vor dem gebuchten Kurstermin erfolgen. Der Verhinderungsgrund ist der Fahrschule Großkinsky GmbH schriftlich nachzuweisen. Ein nicht erbrachter Nachweis über die unverschuldete Verhinderung wird als unentschuldigtes Nichterscheinen gewertet.

5.6 Nachweis eines geringeren Schadens

Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass der Fahrschule Großkinsky GmbH kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden als die verlangte Ausfallpauschale entstanden ist.

5.7 Verbindlichkeit der Bedingungen

Diese Bedingungen sind zwingender Bestandteil der Buchung. Der Kunde erklärt sich im Rahmen der verbindlichen Buchung ausdrücklich mit diesen Bedingungen einverstanden.

5.8 Haftung

Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr. Der Veranstalter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

6. Motorradtouren

6.1  Teilnahmevoraussetzungen

Die Teilnahme an der Motorradtour setzt den Besitz einer für das geführte Motorrad erforderlichen und gültigen Fahrerlaubnis voraus. Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, die Fahrerlaubnis während der Tour mitzuführen und auf Verlangen vorzulegen. Der Teilnehmer bestätigt, dass er körperlich und geistig in der Lage ist, ein Motorrad sicher zu führen. Der Veranstalter ist berechtigt, Teilnehmer von der Tour auszuschließen, wenn Zweifel an deren Fahrtüchtigkeit bestehen.

6.11 Technischer Zustand des Motorrads

Der Teilnehmer ist für den verkehrssicheren, ordnungsgemäßen und gesetzeskonformen Zustand seines Motorrades selbst verantwortlich. Das Fahrzeug muss für die Teilnahme an öffentlichen Straßen zugelassen und haftpflichtversichert sein.
Der Veranstalter ist berechtigt, Teilnehmer mit erkennbar verkehrsunsicheren Fahrzeugen von der Tour auszuschließen.

6.2 Verbindliche Anmeldung

Die Anmeldung zu einer von der Fahrschule Großkinsky GmbH angebotenen Motorradtour ist verbindlich. Der Vertrag kommt durch die schriftliche Bestätigung der Anmeldung durch die Fahrschule Großkinsky GmbH zustande.

Mit der Bestätigung der Anmeldung wird für den Teilnehmer ein Platz bei der Motorradtour reserviert. Soweit im Rahmen der Tour weitere Leistungen, insbesondere Übernachtungen oder Verpflegung, angeboten werden, werden auch diese entsprechend der Buchung für den Teilnehmer verbindlich reserviert.

6.21 Stornierung durch den Teilnehmer

Der Teilnehmer ist berechtigt, seine Teilnahme an der Motorradtour zu stornieren. Die Stornierung muss schriftlich gegenüber der Fahrschule Großkinsky GmbH erfolgen.

Für die Berechnung der Stornierungsfrist ist der Zeitpunkt maßgeblich, zu dem die schriftliche Stornierung bei der Fahrschule Großkinsky GmbH eingeht.

6.22 Stornierung

Bei einer Stornierung bis spätestens acht Wochen vor Beginn der Motorradtour entstehen dem Teilnehmer keine Stornierungskosten. Bereits geleistete Zahlungen werden vollständig zurückerstattet.

Darüber hinaus ist der Veranstalter berechtigt, folgende pauschalierte Stornokosten zu berechnen:
* bis 60 Tage vor Tourbeginn: 20 %
* 59 bis 30 Tage vor Tourbeginn: 50 %
* 29 bis 14 Tage vor Tourbeginn: 75 %
* ab 13 Tage vor Tourbeginn oder Nichterscheinen: 100 %

6.23 Nichterscheinen

Bei Nichterscheinen des Teilnehmers oder bei Nichtantritt der Motorradtour ohne vorherige wirksame Stornierung gemäß der zuvor genannten Bedingungen ist der vollständige vereinbarte Gesamtpreis zu bezahlen. Eine Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen erfolgt nicht.

6.24 Nachweis eines geringeren Schadens

Dem Teilnehmer bleibt der Nachweis gestattet, dass der Fahrschule Großkinsky GmbH kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden als die verlangten Stornierungskosten entstanden ist.

6.25 Ersatzteilnehmer

Der Teilnehmer kann nach vorheriger Zustimmung der Fahrschule Großkinsky GmbH einen geeigneten Ersatzteilnehmer benennen. Voraussetzung ist, dass der Ersatzteilnehmer sämtliche Voraussetzungen für die Teilnahme an der Motorradtour erfüllt und die gebuchten Leistungen unverändert übernehmen kann und wird.

Durch die Benennung eines Ersatzteilnehmers entstehende zusätzliche Kosten trägt der ursprünglich angemeldete Teilnehmer.

6.26 Rücktritt durch den Veranstalter

Wird eine in der Ausschreibung angegebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, kann der Veranstalter die Tour bis spätestens 14 Tage vor Tourbeginn absagen. Bereits geleistete Zahlungen werden in diesem Fall vollständig erstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

6.27 Änderungen des Tourablaufs

Der Veranstalter behält sich Änderungen der Streckenführung, Tagesetappen, Unterkünfte, Treffpunkte oder des Zeitplans vor, soweit dies aufgrund von Wetterbedingungen, Baustellen, Straßensperrungen, höherer Gewalt, Sicherheitsaspekten oder sonstigen nicht vorhersehbaren Umständen erforderlich wird.

6.3 Verbindlichkeit der Bedingungen

Diese Bedingungen sind zwingender Bestandteil der Buchung. Der Teilnehmer erklärt sich im Rahmen der verbindlichen Anmeldung ausdrücklich mit diesen Bedingungen einverstanden.

6.4 Zusätzliche Kosten & Leistungsumfang

Der Umfang der vom Veranstalter geschuldeten Leistungen ergibt sich aus der jeweiligen Beschreibung, Buchungsbestätigung oder Leistungsbeschreibung. Nicht ausdrücklich eingeschlossene Leistungen gelten als nicht geschuldet und sind von den Teilnehmern selbst zu tragen. Hierzu zählen insbesondere Anreise- und Abreisekosten, Maut- und Parkgebühren, Kosten für persönliche Ausgaben, Verpflegung außerhalb der vereinbarten Hotelleistungen (Halbpension) sowie Getränke und sonstige Konsumationen im Hotel oder außerhalb des Hotels. Eine Erstattung dieser Kosten durch den Veranstalter erfolgt nicht.

6.5 Einhaltung gesetzlicher Vorschriften

Jeder Teilnehmer nimmt eigenverantwortlich am Straßenverkehr teil und hat die geltenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere die Straßenverkehrsordnung, einzuhalten.
Der Veranstalter übernimmt keine Verantwortung für Verkehrsverstöße der Teilnehmer. Etwaige Bußgelder, Gebühren oder sonstige behördliche Maßnahmen sind vom jeweiligen Teilnehmer selbst zu tragen.

6.6 Sicherheitsausrüstung

Während der gesamten Tour ist geeignete Motorradschutzkleidung zu tragen. Hierzu gehören mindestens ein zugelassener Motorradhelm, Motorradhandschuhe, Motorradjacke, Motorradhose sowie geeignetes Schuhwerk.
Der Veranstalter kann Teilnehmer ohne ausreichende Schutzausrüstung von der Teilnahme ausschließen.

6.7 Ausschluss von Teilnehmern

Der Veranstalter ist berechtigt, Teilnehmer ganz oder teilweise von der Motorradtour auszuschließen, wenn deren Verhalten den ordnungsgemäßen Ablauf der Tour erheblich beeinträchtigt oder die Sicherheit der eigenen Person, anderer Teilnehmer, anderer Gruppenmitglieder oder sonstiger Verkehrsteilnehmer gefährdet.
Dies gilt insbesondere bei:

*groben oder wiederholten Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung,
* riskanter, rücksichtsloser oder gruppengefährdender Fahrweise,
* Nichtbefolgung von Anweisungen des Tourguides oder des Veranstalters sowie erheblicher Störung der Veranstaltung
* Teilnahme unter Einfluss von Alkohol, Drogen oder sonstigen die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigenden Substanzen,
* beleidigendem, aggressivem oder anderweitig störendem Verhalten gegenüber anderen Teilnehmern.

Im Falle eines Ausschlusses besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Reisepreises oder sonstiger bereits entstandener Kosten. Weitergehende Schadensersatzansprüche des Veranstalters bleiben unberührt. Der ausgeschlossene Teilnehmer trägt sämtliche durch den Ausschluss entstehenden Mehrkosten selbst.

6.71 Alkohol, Drogen und Medikamente

Fahrtüchtigkeit: Die Teilnahme unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen oder sonstigen berauschenden beziehungsweise die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigenden Mitteln ist vollständig untersagt.
Der Veranstalter ist berechtigt, betroffene Teilnehmer jederzeit von der Veranstaltung auszuschließen.

6.72 Weisungsrechts des Tourguides

Die Teilnehmer verpflichten sich, den sicherheitsrelevanten Anweisungen des Tourguides Folge zu leisten. Der Tourguide ist berechtigt, organisatorische Änderungen des Tourablaufs vorzunehmen, sofern dies aus Sicherheitsgründen oder aufgrund äußerer Umstände erforderlich ist.

6.8 Haftung

Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr. Der Veranstalter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

6.9 Bild- und Filmaufnahmen

Während der Veranstaltung können Foto- und Videoaufnahmen angefertigt werden. Der Teilnehmer erklärt sich mit der unentgeltlichen Verwendung solcher Aufnahmen für die Berichterstattung sowie für Werbe- und Marketingzwecke des Veranstalters einverstanden, sofern keine berechtigten Interessen des Teilnehmers entgegenstehen.

🏁 Auf ins Ziel 🏁 mit unserem Intensivkurs

Liebe Fahrschüler und Fahrschülerinnen, in der Zeit vom 31.10.2026 bis einschließlich 07.11.2026 findet in unserer Filiale in Miltenberg in der Mainzer Str. 35 wieder unser berühmter Intensivkurs statt.