Was du tun musst, wenn du krankheitsbedingt nicht an der Theorieprüfung oder Praktischen Prüfung teilnehmen kannst.
Lieber Fahrschüler, liebe Fahrschülerin,
bitte beachte unbedingt folgendes, vom TÜV vorgeschriebenes Verfahren für den Fall, dass Du den Termin nicht wahrnehmen kannst.
In der Vergangenheit hat der TÜV bei der Vorlage von ärztlichen Attesten für Prüfungsabwesenheiten großzügige Maßstäbe angelegt. Künftig muss der TÜV SÜD jedoch einen genaueren Blick auf die eingereichten Entschuldigungen werfen. Daher möchten wir Dich darüber informieren, dass ab dem 1. September 2024 neue Regelungen für die Anerkennung von Entschuldigungen bei Versäumnissen von Prüfungen gelten.
Die bisherigen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (AU), die lediglich zur Vorlage beim Arbeitgeber gedacht sind und eine allgemeine Arbeitsunfähigkeit bescheinigen, werden vom TÜV nicht mehr anerkannt.
Solltest Du aufgrund einer Erkrankung nicht an einer theoretischen oder praktischen Prüfung teilnehmen können, benötigen wir ab dem genannten Datum ein ärztliches Attest.
Sollte ein Verwendungszweck vorhanden sein, muss dieser zur Vorlage bei TÜV SÜD oder der Technischen Prüfstelle lauten.
Ein Attest mit dem Verwendungszweck z. B. zur Vorlage bei der Fahrschule, dem Arbeitgeber oder der Schule kann in Bezug auf die amtliche Fahrerlaubnisgebühr nicht berücksichtigt werden.
Wichtig hierbei ist zusätzlich, dass Du uns (per E-Mail oder telefonisch) und den TÜV unverzüglich informierst. Dies muss grundsätzlich am Tag der Feststellung der (voraussichtlichen) Prüfungsunfähigkeit über diesen Link unter Angabe des Vor- und Nachnamens, des Geburtsdatums sowie des Prüfungstermins des Bewerbers mitgeteilt werden. Die Meldung hat grundsätzlich vor der Prüfung zu erfolgen. Solltest du krankheitsbedingt einen Prüfungs- oder Fahrschultermin nicht wahrnehmen können, muss das ärztliche Attest spätestens innerhalb von sieben Tagen nach dem ursprünglichen Prüfungstermin hier beim TÜV hochgeladen werden.
Bei nicht fristgerechter Meldung der Erkrankung gemäß o. g. Verfahren, bei nicht fristgerechter Übersendung des ärztlichen Attests und bei Nichtteilnahme aufgrund persönlich zu vertretenden Gründen gilt die Prüfung als „nicht bestanden“. In diesem Fall fallen sowohl die TÜV-Gebühren als auch die Gebühren der Fahrschule Großkinsky GmbH in vollem Umfang an und sind fristgerecht zu bezahlen.
Wir geben die o. g. Informationen über das Verfahren bei Nichtteilnahme an der Prüfung vom TÜV SÜD nur weiter. Die Fahrschule Großkinsky GmbH ist weder Autor noch für das o. g. Verfahren verantwortlich und informiert lediglich über die vom TÜV SÜD aufgestellten Bedingungen. Alternativ kannst Du Dich jederzeit auch direkt über die TÜV SÜD-Homepage informieren: www.tuvsud.com/fuehrerschein-faq
Liebe Fahrschüler und Fahrschülerinnen, in der Zeit vom 26.05.2026 bis einschließlich 03.06.2026 findet in unserer Filiale in Miltenberg in der Mainzer Str. 35 wieder unser berühmter Intensivkurs statt.