Sie werden bald volljährig und wollen unbedingt den Führerschein machen? Möchten Sie Motorrad fahren lernen? Oder wollen Sie sich beruflich umorientieren und brauchen einen Lkw-Führerschein?
Die Fahrschule Großkinsky aus Miltenberg ist Ihr Partner für eine Ausbildung in allen Fahrzeugklassen.
Klasse A
- Mindestalter 24
- Mindestalter 20 (bei Vorbesitz A über 2 Jahre)
- Mindestalter 21 (für 3rädrige KfZ)
- Krafträder über 50 ccm und über 45 km/h bbH
- 3 rädrige Kraftfahrzeuge über 15 Kw
- theoretische und Praktische Prüfung
- Unterricht je nach Vorbesitz
- Sonderfahrten : 12 (ohne Vorbesitz)
Schließt ein: Klassen A2, A1, AM
Klasse A1
- Mindestalter 16
- Leichtkrafträder bis 125 ccm, max. 11 Kw, max. 0,1 Kw/kg
- 3 rädrige Kraftfahrzeuge über 50 ccm, bbH über 45 km/h, Leistung max. 15 Kw
- theoretische und praktische Prüfung
- 16 Theoriestunden, 12 Sonderfahrten
Schließt ein: Klasse AM
Klasse A2
- Mindestalter 18
- Krafträder bis max. 35 Kw, max. 0,2 Kw/kg
- theoretische und praktische Prüfung
- 16 Theoriestunden (10 bei Vorbesitz); 12 Sonderfahrten (bei Vorbesitz A2 bis 2 Jahre 6 Stück, Vorbesitz A1 über 2 Jahre keine Sonderfahrten)
Schließt ein: Klassen AM, A1
Klasse AM
- Mindestalter 16
- 2 rädrige Kleinkrafträder bis 45 km/h bbH, Hubraum max. 50ccm; Elektroantrieb max 4 KW
- 3 rädrige Kleinkrafträder bis 45 km/h bbH, Hubraum max. 50ccm; Elektroantrieb max 4 KW
- 4 rädrige Leichtkrafträder bis 45 km/h bbH, Hubraum max. 50ccm; Elektroantrieb max 4 KW, Leermasse max. 350 kg
- theoretische und praktische Prüfung
- 16 Theoriestunden, keine Sonderfahrten
Klasse B (B17)
- Mindestalter 18 Jahre (17 Jahre)
- Kraftwagen bis 3,5 t zulässige Gesamtmasse
- mit Anhänger bis 750 kg zul. Gesamtmasse
- max. 8 Sitzplätze und Fahrersitz
- Kombination bis max. 3,5 t zul. Gesamtmasse wenn zul. Gesamtmasse des Anhängers nicht größer als die Leermasse des ziehenden Fahrzeugs ist
- theoretische und praktische Prüfung
- 14 Theoriestunden, 12 Sonderfahrten
Schließt ein: Klassen M, L, S
Klasse BE
- Mindestalter 18 Jahre
- Kombination aus Fahrzeug der Klasse B und Anhänger über 750 kg zul. Gesamtmasse
- praktische Prüfung
- 5 Sonderfahrten
Vorbesitz Klasse B erforderlich
Klasse C
- Mindestalter 18 Jahre
- Kraftwagen von mehr als 7,5 t zul. Gesamtmasse
- mit Anhänger bis 750 kg zul. Gesamtmasse
- max. 8 Sitzplätze und Fahrersitz
- gewerblich erst ab 21 Jahre
- theoretische und praktische Prüfung
Vorbesitz Klasse B erforderlich
Klasse CE
- Mindestalter 21 Jahre
- Kombination aus LKW über 7,5 t zul. Gesamtmasse und Anhänger über 750 kg zul. Gesamtmasse
- Sattel - KFZ über 7,5 t zul. Gesamtmass
- gewerblich erst ab 21 Jahre
- theoretische und praktische Prüfung
Vorbesitz Klasse C erforderlich
Klasse D
- Mindestalter 21 Jahre
- Kraftomnibus mit mehr als 8 Sitzplätzen und Fahrersitz und Anhänger bis 750 kg zul. Gesamtmasse
- theoretische und praktische Prüfung
Vorbesitz Klasse B erforderlich
Klasse T
- Mindestalter 16 Jahre
- Land- und forstwirtschaftlich genutzte Zugmaschinen über 32 km/h bis 40 km/h Höchstgeschwindigkeit auch mit Anhänger
- 12 Grund- und 6 Zusatzstunden keine Sonderfahrten
- theoretische und praktische Prüfung
Schließt ein: Klasse L
Klasse L
- Mindestalter 16 Jahre
- Land- und forstwirtschaftlich genutzte Zugmaschinen bis maximal 32 km/h Höchstgeschwindigkeit, mit Anhänger bis max. 25 km/h Höchstgeschwindigkeit
- selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder Stapler bis maximal 25 km/h Höchstgeschwindigkeit
- 12 Grund- und 2 Zusatzstunden
- nur theoretische Prüfung