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Führerscheinklassen

Klasse A

  • Mindestalter 18 Jahre
  • Kraftrad (auch mit Beiwagen) mit mehr als 50 ccm oder 45 km/h Höchstgeschwindigkeit;
  • zunächst 2 Jahre auf Kraftrad bis maximal 25 kW und Verhältnis Gewicht/Leistung maximal 0,16 kW/kg beschränkt, Erweiterung möglich;
  • mit 25 Jahren Direkteinstieg möglich;
  • theoretische und praktische Prüfung
  • 16 Theoriestunden, 12 Sonderfahrten (bei Vorbesitz Klasse AS1 nur 6 Sonderfahrten)

Schließt ein: Klassen A1, M

Klasse A1

  • Mindestalter 16 Jahre
  • Leichtkraftrad bis maximal 125 ccm und 11 kW, maximal 80 km/h Höchstgeschwindigkeit;
  • ab 18 Jahre ohne Geschwindigkeitsbegrenzung;
  • theoretische und praktische Prüfung
  • 16 Theoriestunden, 12 Sonderfahrten

Schließt ein: Klasse M

Klasse M

  • Mindestalter 16 Jahre
  • Mokick, Moped bis maximal 50 ccm und maximal 45 km/h Höchstgeschwindigkeit
  • theoretische und praktische Prüfung
  • 16 Theoriestunden, keine Sonderfahrten

Klasse B (B17)

  • Mindestalter 18 Jahre (17 Jahre)
  • Kraftwagen bis 3,5 t zulässige Gesamtmasse;
  • mit Anhänger bis 750 kg zul. Gesamtmasse;
  • max. 8 Sitzplätze und Fahrersitz;
  • Kombination bis max. 3,5 t zul. Gesamtmasse wenn zul. Gesamtmasse des Anhängers nicht größer als die Leermasse des ziehenden Fahrzeugs ist;
  • theoretische und praktische Prüfung
  • 14 Theoriestunden, 12 Sonderfahrten

Schließt ein: Klasse M, L, S

Klasse BE

  • Mindestalter 18 Jahre
  • Kombination aus Fahrzeug der Klasse B und Anhänger über 750 kg zul. Gesamtmasse;
  • praktische Prüfung
  • 5 Sonderfahrten

Vorbesitz Klasse B erforderlich

Klasse C

  • Mindestalter 18 Jahre
  • Kraftwagen von mehr als 7,5 t zul. Gesamtmasse;
  • mit Anhänger bis 750 kg zul. Gesamtmasse;
  • max. 8 Sitzplätze und Fahrersitz;
  • gewerblich erst ab 21 Jahre
  • theoretische und praktische Prüfung

Vorbesitz Klasse B erforderlich

Klasse CE

  • Mindestalter 18 Jahre
  • Kombination aus LKW über 7,5 t zul. Gesamtmasse und Anhänger über 750 kg zul. Gesamtmasse;
  • Sattel - KFZ über 7,5 t zul. Gesamtmasse;
  • gewerblich erst ab 21 Jahre
  • theoretische und praktische Prüfung

Vorbesitz Klasse C erforderlich

Klasse D

  • Mindestalter 21 Jahre
  • Kraftomnibus mit mehr als 8 Sitzplätzen und Fahrersitz und Anhänger bis 750 kg zul. Gesamtmasse;
  • theoretische und praktische Prüfung

Vorbesitz Klasse B erforderlich

Klasse T

  • Mindestalter 16 Jahre
  • Land- und forstwirtschaftlich genutzte Zugmaschinen über 32 km/h bis 40 km/h Höchstgeschwindigkeit auch mit Anhänger
  • 12 Grund- und 6 Zusatzstunden keine Sonderfahrten
  • theoretische und praktische Prüfung

Schließt ein: Klasse L

Klasse L

  • Mindestalter 16 Jahre
  • Land- und forstwirtschaftlich genutzte Zugmaschinen bis maximal 32 km/h Höchstgeschwindigkeit, mit Anhänger bis max. 25 km/h Höchstgeschwindigkeit;
  • selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder Stapler bis maximal 25 km/h Höchstgeschwindigkeit;
  • 12 Grund- und 2 Zusatzstunden
  • nur theoretische Prüfung